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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pfotengold und dem Tierhalter im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
Mit dem Zustandekommen des Vertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an.
3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno
3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot von Pfotengold, annimmt und sich an das Unternehmen zum Zwecke der Beratung und Therapie/Training wendet.
3.2 Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen von Pfotengold stellen keine Angebote dar. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von Pfotengold angenommen werden.
3.3. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von Pfotengold bestätigt wurden. Die Bestätigung ist an keine Form gebunden. Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Pfotengold ist nicht verpflichtet, diese durch den Kunden verursachte Verspätung nachzuholen. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht.
3.4 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.5 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund von unvorhersehbarer Beeinträchtigung im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er über die Verzögerung informiert. Unabhängig von der Verzögerung hat der Kunde Anspruch auf den vollen Termin.
3.6 Pfotengold ist jederzeit berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Problemstellungen geht, die die Pfotengold aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Das Gleiche gilt, wenn sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pfotengold für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Beratungen, erhalten.
4. INhalt und Zweck des Vertrages
4.1 Pfotengold erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und anschließend aufgrund der Beratung in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt oder den Besitzer zum Training anleitet.
4.2 Über die Therapie- bzw. Trainingsmethoden entscheidet Pfotengold frei, nachdem der Tierhalter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde keine Einwände erhebt, ist Pfotengold befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.
4.3 Pfotengold übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
4.4 Eine Heilung oder ein Trainingserfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Erfolgsversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch Pfotengold angewandten Therapien und Trainingsmaßnahmen nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen bzw. Trainingsstunden hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde verspricht, die Empfehlung (z. B. Leinenzwang, Spielverbot, Maulkorbpflicht) umzusetzen. Pfotengold ist berechtigt, die Behandlung bzw. das Training abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte nicht befolgt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapie- bzw. Trainingsmaßnahmen vereitelt. Pfotengold haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
5.2 Die Tiere müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
6. Honorar
6.1 Pfotengold hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Pfotengold und dem Kunden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.
6.2 Die Honorare sind für jeden Termin sofort fällig und vom Kunden in bar zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor dem Behandlungsbeginn vereinbart werden.
6.3 Bei Mehrfachkarten, ist die ganze oder teilweise Rückzahlung des Entgeltes ausgeschlossen, sollte der Tierhalter die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.
6.4 Zahlt der Kunde, das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Pfotengold ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch versendet, kann sie vom Kunden eine Mahngebühr verlangen.
6.5 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten.
6.6 Während des Verzugs des Kunden ist Pfotengold nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen.
7. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Mangels einer entsprechenden Preisliste gelten die steuerlichen Pauschalen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als vereinbart.
8. Haftung
8.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Tieren, Sachen und Praxiseinrichtung durch ihn oder sein Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Verursacht das Tier Schäden bei Dritten, für die Pfotengold haften muss, so stellt der Kunde Pfotengold von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Hat Pfotengold die Ansprüche der Dritten berechtigter Weise schon erfüllt, so hat der Kunde den zur Erfüllung aufgewendeten Betrag zu erstatten.
8.2 Pfotengold haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden.
9. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen, die von der Pfotengold ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt, verarbeitet oder weiter verbreitet werden.
10. Vertraulichkeit/Datenschutz
Es gilt die separat zur Verfügung gestellte Kundeninformation zum Datenschutz, die der Kunde durch seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung genehmigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
10.2 Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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